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Generalvollmacht 2026 – Vorlage (Word & PDF)
Mit einer Generalvollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson umfassend, Sie in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist die weitreichendste Form der Vollmacht und ermächtigt den Bevollmächtigten zu allen Rechtsgeschäften, bei denen eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist.
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Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist eine umfassende rechtsgeschäftliche Vollmacht im Sinne der §§ 164 ff. BGB. Mit ihr ermächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person (den Bevollmächtigten), ihn in allen Angelegenheiten zu vertreten, in denen eine Vertretung rechtlich überhaupt zulässig ist.
Im Unterschied zu einer Spezial- oder Einzelvollmacht, die sich auf ein konkretes Rechtsgeschäft bezieht, erstreckt sich die Generalvollmacht auf alle Rechtsgeschäfte. Sie wird häufig im geschäftlichen Bereich, bei längeren Auslandsaufenthalten oder zur dauerhaften Vertretung erteilt.
Wichtig: Die Generalvollmacht gilt grundsätzlich auch über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht), sofern nichts anderes vereinbart ist. Bestimmte höchstpersönliche Geschäfte (z. B. Eheschließung, Testament) können nicht per Vollmacht übertragen werden.
Diese Inhalte gehören in jede Generalvollmacht
Damit Ihre Generalvollmacht im Rechtsverkehr wirksam und akzeptiert ist, sollten folgende Punkte enthalten sein:
Vollmachtgeber
Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die die Vollmacht erteilt.
Bevollmächtigter
Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die zur Vertretung ermächtigt wird.
Eindeutige Bezeichnung
Ausdrückliche Bezeichnung als „Generalvollmacht“ mit dem Hinweis auf umfassende Vertretungsmacht.
Umfang der Vollmacht
Klarstellung, dass die Vollmacht alle Rechtsgeschäfte erfasst, bei denen Vertretung zulässig ist.
Befreiung von § 181 BGB
Ausdrückliche Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, falls In-sich-Geschäfte erlaubt sein sollen.
Untervollmacht
Regelung, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht ganz oder teilweise auf Dritte übertragen darf.
Geltungsdauer
Befristung oder ausdrücklicher Hinweis, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (transmortal).
Datum & Unterschrift
Eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum – bei Immobiliengeschäften notarielle Beurkundung nötig.
Was darf der Bevollmächtigte – und was nicht?
Erfasste Geschäfte
- Verträge aller Art abschließen, ändern und kündigen
- Bankgeschäfte und Zahlungsverkehr
- Immobiliengeschäfte (notarielle Form erforderlich)
- Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Versicherungen
- Geschäftsführung und unternehmerische Entscheidungen
Nicht erfasst
- Höchstpersönliche Erklärungen (Eheschließung, Adoption)
- Errichtung oder Widerruf eines Testaments (§ 2064 BGB)
- Medizinische Maßnahmen ohne ausdrückliche Erwähnung (§ 1829 BGB)
- Freiheitsentziehende Unterbringung ohne ausdrückliche Klausel
Wissenswertes rund um die Generalvollmacht
Form & Gültigkeit
Die Generalvollmacht ist grundsätzlich formfrei. Für Immobiliengeschäfte ist notarielle Beurkundung Pflicht (§ 311b BGB). Schriftform empfiehlt sich immer.
§ 181 BGB – Selbstkontrahieren
Ohne ausdrückliche Befreiung darf der Bevollmächtigte keine Geschäfte mit sich selbst abschließen. Diese Befreiung muss explizit aufgenommen werden.
Über den Tod hinaus
Die Generalvollmacht gilt grundsätzlich auch nach dem Tod weiter (transmortale Vollmacht), sofern Sie keine andere Regelung treffen.
General- vs. Vorsorgevollmacht
Eine Generalvollmacht gilt sofort und umfassend. Eine Vorsorgevollmacht greift speziell, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind – mit besonderem Fokus auf Gesundheits- und Pflegeangelegenheiten.
Bankvollmacht
Banken verlangen häufig eine zusätzliche Konto- oder Bankvollmacht auf eigenem Formular. Klären Sie das vorab mit Ihrem Kreditinstitut.
Widerruf jederzeit
Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Das Original sollte zurückgefordert oder vernichtet werden.
Häufige Fehler bei der Generalvollmacht
Vertrauen ohne Kontrolle
Die Generalvollmacht ist sehr weitreichend. Wählen Sie ausschließlich eine Person, der Sie zu 100 % vertrauen – idealerweise mit klar geregelten Innenverhältnissen.
Fehlende Befreiung von § 181 BGB
Ohne ausdrückliche Befreiung darf der Bevollmächtigte keine Geschäfte mit sich selbst abschließen – das blockiert viele praktische Anwendungen.
Fehlende notarielle Form
Für Immobiliengeschäfte und bestimmte Erklärungen ist notarielle Beurkundung zwingend (§ 311b BGB). Eine privatschriftliche Vollmacht reicht hier nicht.
Gesundheits- und Unterbringungsbefugnisse fehlen
Medizinische Maßnahmen und freiheitsentziehende Unterbringung müssen ausdrücklich genannt werden (§ 1829, § 1831 BGB) – sonst sind sie nicht von der Vollmacht erfasst.
Originalurkunde nicht auffindbar
Banken, Behörden und Notare verlangen das Original. Bewahren Sie es sicher, aber zugänglich auf und informieren Sie den Bevollmächtigten.
Häufig gestellte Fragen
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