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Betreuungsverfügung 2026 – Vorlage (Word & PDF)
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst, wen das Betreuungsgericht im Ernstfall als rechtliche Betreuung einsetzen soll. Sie legen fest, welche Vertrauensperson Ihre Angelegenheiten regeln soll und welche Wünsche bei Gesundheit, Wohnen, Pflege und Vermögen berücksichtigt werden sollen.
Nutzen Sie unsere geprüfte Vorlage und erstellen Sie Ihre Betreuungsverfügung in wenigen Minuten, nach den Vorgaben des Betreuungsrechts. Sie erhalten die Vorlage als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) sowie als PDF – sofort per E-Mail zum Download.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Willensäußerung für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selbst regeln können. Sie schlagen darin eine Person vor, die vom Gericht als rechtliche Betreuung bestellt werden soll.
Anders als bei einer Vorsorgevollmacht erhält die vorgeschlagene Person nicht sofort Vertretungsmacht. Das Betreuungsgericht prüft zunächst, ob eine Betreuung notwendig ist, und legt die konkreten Aufgabenbereiche fest. Ihren Wunsch zur Person muss das Gericht nach § 1816 Abs. 2 BGB grundsätzlich berücksichtigen.
Die Verfügung ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine Betreuungsperson wünschen, dem Gericht bestimmte Vorgaben machen oder einzelne Personen ausdrücklich ausschließen möchten. So bleibt Ihr Wille auch dann nachvollziehbar, wenn Sie ihn später nicht mehr selbst äußern können.
Diese Inhalte gehören in jede Betreuungsverfügung
Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall eindeutig ist, sollten folgende Punkte enthalten sein:
Verfügende Person
Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die ihre Wünsche festlegt.
Gewünschte Betreuungsperson
Name, Geburtsdatum und Anschrift der Vertrauensperson, die dem Gericht vorgeschlagen wird.
Ersatzperson
Optional eine zweite Vertrauensperson, falls die zuerst benannte Person verhindert ist.
Ausgeschlossene Personen
Klare Benennung, wer keinesfalls als Betreuungsperson eingesetzt werden soll.
Aufgabenbereiche
Wünsche zu Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Post und persönlichen Angelegenheiten.
Persönliche Wünsche
Vorgaben zu Pflege, Wohnform, Versorgung, Vermögensverwaltung oder wichtigen Gewohnheiten.
Gerichtliche Berücksichtigung
Formulierungen, die den Wunsch nach § 1816 Abs. 2 BGB klar und nachvollziehbar machen.
Datum & Unterschrift
Eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum als Nachweis des aktuellen Willens.
Welche Bereiche kann die Verfügung abdecken?
Persönliche Bereiche
- Gesundheitssorge & medizinische Behandlung
- Aufenthaltsbestimmung & Wohnform
- Pflege, Versorgung & Heimunterbringung
- Persönliche Wünsche und Gewohnheiten
Vermögen & Recht
- Vermögensverwaltung & Bankangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden & Versicherungen
- Verträge, laufende Zahlungen & Verpflichtungen
- Vorgaben für gerichtliche Entscheidungen
Wissenswertes rund um die Betreuungsverfügung
Form & Gültigkeit
Eine Betreuungsverfügung sollte schriftlich erstellt, datiert und eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich.
Keine sofortige Vollmacht
Die benannte Person erhält nicht automatisch Vertretungsmacht. Das Gericht entscheidet erst im Bedarfsfall über die rechtliche Betreuung.
Bindung des Gerichts
Das Betreuungsgericht soll Ihren Wunsch zur Person grundsätzlich berücksichtigen, wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen (§ 1816 Abs. 2 BGB).
Ausschluss möglich
Sie können ausdrücklich festlegen, wer keinesfalls als Betreuungsperson bestellt werden soll.
Persönliche Vorgaben
Wünsche zu Pflege, Wohnort, Heim, Haustieren oder Vermögen helfen Gericht und Betreuung, in Ihrem Sinne zu entscheiden.
Widerruf jederzeit
Solange Sie einwilligungs- bzw. geschäftsfähig sind, können Sie die Betreuungsverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
Häufige Fehler bei der Betreuungsverfügung
Keine konkrete Person benannt
Allgemeine Aussagen wie „eine nahestehende Person“ helfen dem Gericht kaum. Name und Anschrift sollten eindeutig genannt werden.
Keine Ersatzperson vorgesehen
Ist die Wunschperson verhindert, entscheidet das Gericht ohne zweite Orientierung. Eine Ersatzperson schafft zusätzliche Sicherheit.
Unerwünschte Personen nicht ausgeschlossen
Wenn bestimmte Personen nicht betreuen sollen, sollte das ausdrücklich in der Verfügung stehen.
Persönliche Wünsche fehlen
Ohne Angaben zu Wohnen, Pflege oder Vermögen fehlen wichtige Leitlinien für spätere Entscheidungen.
Dokument nicht auffindbar
Das Original sollte sicher, aber zugänglich aufbewahrt werden. Die Vertrauensperson sollte den Aufbewahrungsort kennen.
Häufig gestellte Fragen
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